Bericht des Vorsitzenden des Lbg. Kirchenkreisvorstandes zur Kirchenkreissynode am 12. Mai 2005
Monatsspruch für den Monat Mai:
Sie aber blieben beständig in der Lehre der Apostel und in der Gemeinschaft und im Brotbrechen und im Gebet. (Apostelgeschichte 2,42)
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder!
Dass wir als Volk und Nation bleiben durften nach einem entsetzlichen Weltkrieg, ist ein Wunder. In diesen Tagen denken wir besonders an das Ende des Zweiten Weltkrieges und die Befreiung vom Nationalsozialismus vor 60 Jahren.
Der Rat der Evangelischen Kirche Deutschland begrüßte
bei seiner Sitzung am 18. und 19. Oktober 1945 in Stuttgart Vertreter des
Ökumenischen Rates der Kirchen und erklärte: „Wir sind für diesen Besuch um so
dankbarer, als wir uns mit unserem Volk nicht nur in einer großen Gemeinschaft
der Leiden wissen, sondern auch in einer Solidarität der Schuld. Mit großem
Schmerz sagen wir: Durch uns ist unendliches Leid über viele Völker und Länder
gebracht worden. Was wir unseren Gemeinden oft bezeugt haben, das sprechen wir
jetzt im Namen der ganzen Kirche aus: Wohl haben wir lange Jahre hindurch im
Namen Jesu Christi gegen den Geist gekämpft, der im nationalsozialistischen
Gewaltregiment seinen furchtbaren Ausdruck gefunden hat; aber wir klagen uns
an, dass wir nicht mutiger bekannt, nicht treuer gebetet, nicht fröhlicher
geglaubt und nicht brennender geliebt haben.
Nun soll in unseren Kirchen ein neuer Anfang gemacht
werden. Gegründet auf die Heilige Schrift, mit ganzem Ernst ausgerichtet auf
den Heiligen Herrn der Kirche, gehen sie daran, sich von glaubensfremden Einflüssen
zu reinigen und sich selber zu ordnen. Wir hoffen zu dem Gott der Gnade und
Barmherzigkeit, dass Er unsere Kirchen als Sein Werkzeug brauchen und ihnen
Vollmacht geben wird, Sein Wort zu verkündigen und Seinem Willen Gehorsam zu
schaffen bei uns selbst und bei unserem ganzen Volk.
Dass wir uns bei diesem neuen Anfang mit den anderen
Kirchen der ökumenischen Gemeinschaft herzlich verbunden wissen dürfen, erfüllt
uns mit tiefer Freude.
Wir hoffen zu Gott, dass durch den gemeinsamen Dienst
der Kirchen dem Geist der Gewalt und der Vergeltung, der heute von neuem
mächtig werden will, in aller Welt gesteuert werde und der Geist des Friedens
und der Liebe zur Herrschaft komme, in dem allein die gequälte Menschheit
Genesung finden kann.
So bitten wir in einer Stunde, in der die ganze Welt
einen neuen Anfang braucht: Veni creator spiritus!“
60 Jahre sind seitdem vergangen. Die Evangelische
Kirche in Deutschland hat einen überall anerkannten Beitrag zum Wiederaufbau
unseres Landes geleistet, zum Frieden, zur Versöhnung und auch zur
Wiedervereinigung beigetragen. Dennoch haben sich traditionelle Bindungen an
die großen Kirchen zunehmend aufgelöst. Die Volkskirche ist in einer Erosion
begriffen, die uns zu einschneidenden Strukturveränderungen zwingt.
Bei allem, was sich in der Nordelbischen Kirche und auch bei uns im Kirchenkreis in der nächsten Zeit ändern wird, wird eines freilich bleiben: das beständige Bleiben in der Lehre der Apostel und in der Gemeinschaft und im Brotbrechen und im Gebet. Das haben wir durch den gemeinsamen Abendmahlsgottesdienst zu Beginn dieser Kirchenkreissynode zum Ausdruck gebracht. Wer mag, kann in dem beständig Bleibenden unserer Kirche und unseres Kirchenkreises die wesentlichen Kennzeichen der Kirche wiederentdecken, wie sie in CA 7 beschrieben sind: „Es wird auch gelehrt, dass allezeit eine heilige, christliche Kirche sein und bleiben muss, die die Versammlung aller Gläubigen ist, bei denen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente laut dem Evangelium gereicht werden. Denn das genügt zur wahren Einheit der Kirche, dass das Evangelium einträchtig im reinen Verständnis gepredigt und die Sakramente dem göttlichen Wort gemäß gereicht werden. Und es ist nicht zur wahren Einheit der christlichen Kirche nötig, dass überall die gleichen, von den Menschen eingesetzten Zeremonien eingehalten werden, wie Paulus zu den Ephesern Kap 4 sagt: Ein Leib und Ein Geist wie ihr berufen seid zu Einer Hoffnung eurer Berufung: Ein Herr, Ein Glaube, Eine Taufe“.
Das sagen und zitieren wir auch im Blick auf das gerade begonnene Pontifikat des neuen Papstes Benedikt XVI. Wir freuen uns mit den katholischen Geschwistern über diesen deutschen Papst, der nun als Pontifex Maximus, als größter Brückenbauer, Weltseelsorger geworden ist und die Einheit der Christenheit weiter vorantreiben wird.
Als Josef Kardinal Ratzinger, Präfekt der römischen Glaubenskongregation, war er im Jahr 2000 maßgeblich an der Schrift „Dominus Jesus“ beteiligt, die im ökumenischen Dialog mit den evangelischen Kirchen für einige Enttäuschung sorgte. Fulbert Steffensky schrieb dazu im September 2000 im Hamburger Abendblatt:
„Rom bürdet sich eine fürchterliche Last auf in der Behauptung, die wahre
Kirche zu sein. Wer an Gott glaubt, braucht nicht selber Gott zu spielen. Er
muss nicht alles sein, er kann begrenzt und fehlbar sein. Das gilt auch für die
Kirchen. Keine der Ein-zelkirchen muss die Last tragen, die einzige zu sein.
Aber darum ist auch keine der Kirchen genug. In keiner der Kirchen ist man ganz
zu Hause. Alle sind als Einzelkirchen zu eng, zu bescheiden und zu wenig,
jedenfalls wenn man große Wünsche an die Kirche hat. Am engsten und
unerträglichsten sind die Kirchen dort, wo sie glauben, das einzige ‚Haus voll
Glorie’ zu sein und der anderen nicht zu bedürfen. Den Menschen ehrt seine
Bedürftigkeit und Angewiesenheit. Es ist eine Erleichterung und eine große
Lebensschönheit, bedürftig zu sein. Die Tatsache, dass meine Einzelkirche nicht
alles ist, und dass ich in meiner Kirche darum nicht ganz zu Hause bin,
verweist auf die anderen Kirchen. Der Mangel im Eigenen macht bedürftig, und so
macht er geschwisterlich. Nur bedürftige Menschen sind geschwisterliche
Menschen, und den Autarken ist nicht zu trauen. Das gilt für Menschen, und das
gilt für Systeme. Die Vorläufigkeit und die Begrenztheit der eigenen Kirche
macht einen zum Spieler. Man braucht nicht nur der stumpfe, sich selbst
genügende Katholik, Orthodoxe, Lutheraner oder Reformierte zu sein.
Es gibt eine Lust zwischen den Zeilen zu leben, zwischen den Häusern und
zwischen den Welten. Es ist die Lust, in mehr Häusern beheimatet zu sein als
nur in einem. Es ist die Unbescheidenheit, mehr Welten zu wollen als nur die
eigene bescheidene Lebenswelt. Heimat verdummt, wenn man nur eine kennt. Wer
mehr als ein Haus kennt, ist nicht mehr eingekerkert in ihm. Wer mehr als eine
Kirche kennen gelernt hat, lernt seine eigene zu lieben, und sie zugleich als
begrenzt zu empfinden.
Er lernt Humor und die wundervolle und
lebensrettende Gabe der Skepsis seiner eigenen Heimat gegenüber. Die Wahrheit
kann nicht eingefangen werden in einer Kirche, nicht einmal in allen zusammen.
Religiöse Gruppen werden erst dann erträglich und für andere ungefährlich, wenn
sie dies wissen, und wenn sie ihre eigene Endlichkeit schätzen und annehmen.“
Wie, wenn wir diese bedeutsamen Worte auch auf den Nordelbischen
Reformprozess und das Zusammenwachsen der Kirchenkreise anwendeten? Wir haben
noch so viel vor uns: Veränderungen, die sich nur mit Aufmerksamkeit,
Genauigkeit und Humor bewerkstelligen lassen. Was liegt vor uns, worauf gehen
wir zu?
Die Kirchenkreise Lübeck und Herzogtum Lauenburg wollen
sich der Reform der Nordelbischen Kirche nicht verschließen. Sie gehen
aufeinander zu und verabreden gemeinsame Maßnahmen. Sie möchten jedoch als
eigenständige Körperschaften öffentlichen Rechts bestehen bleiben und damit
Ansprechpartner auf gleicher Augenhöhe für Bürgerschaft und Kreistag, für
Bürgermeister und Landrat sein und bleiben.
Das schließt nicht aus, dass beide Kirchenkreise für gemeinsame Angelegenheiten
der Verwaltung, der Diakonie sowie der Dienste und Werke einen Kirchenkreisverband
bilden. In diesem Sinne wird mit der nordelbischen Kirchenleitung noch zu verhandeln
sein. Sollten wir dennoch in einen gemeinsamen Großkirchenkreis per Kirchengesetz
verordnet werden, stellt sich sogleich die Frage nach der Untergliederung in
zwei Bezirkssynoden für Stadt und Land. Wir möchten nämlich unabhängig von der
Frage der hauptamtlichen Leitung des künftigen Großkirchenkreises das Laienengagement
in den bisherigen Gestaltungs- und Identifikationsräumen erhalten.
Bei der neuen Finanzverteilung innerhalb der
Nordelbischen Kirche (Wegfall der „gewichteten Seele“; stattdessen Verteilung
der Mittel 75 % nach Gemeindegliederzahl, 25 % nach Wohnbevölkerung) stehen
Lübeck und Herzogtum Lauenburg jedenfalls nicht schlechter da als bisher, im
Gegenteil: ein leichter relativer Zugewinn innerhalb bisher zur Verfügung
stehender Mittel ist zu verzeichnen. Aber eben: Wie viele Mittel stehen künftig
insgesamt zur Verfügung? Was alles kommt in den Vorwegabzug? Wir fürchten: Was
am Ende uns erreicht, wird nicht mehr werden, eher weniger. Die Frage ist: Wie
viel weniger?
Die Kirchenkreise Lübeck und Herzogtum
Lauenburg sind sich in der Ablehnung der geplanten vertikalen Verbände (mit
gemeinsamer Trägerschaft von Nordelbischer Kirche und Großkirchenkreisen) für
die Dienste und Werke einig. Wir unterstützen den Vorschlag des
„Kontraktmodells“, der die finanzielle und planerische Hoheit bei den neuen
Kirchenkreisen lässt, nordelbischen Einfluss und nordelbische Mitwirkung aber
durch Verträge oder gesetzliche Regelungen verbindlich sichert. Auch in der
Frage der bischöflichen Leitung unserer Kirche gibt es eine gemeinsame
Position: der Regionalbischofssitz Lübeck soll erhalten bleiben. Die
bischöfliche Leitung unserer Nordelbischen Kirche ist insgesamt zu stärken.
Es ist erstaunlich, wie groß die
Übereinstimmung zwischen den Kirchenkreisen Lübeck und Herzogtum Lauenburg in
allen wesentlichen Fragen der nordelbischen Strukturreform ist. Ginge es nach
uns und anderen vernünftigen Vorschlägen, dann wird der nordelbische
Reformprozess insgesamt positiv gestaltet werden können. Unvernünftig sind in
unseren Augen solche Vorschläge, die sich mit den ernst gemeinten Ratschlägen
aus Gemeinden und Kirchenkreisen nicht verbinden lassen, sondern uns allen eine
„Reform von oben“ zumuten, die zentralistische Tendenzen stärkt und den Schatz
der nordelbischen Verfassung mit der Vielfalt regional unterschiedlicher
Kirchengebilde gerade nicht wahrt. Von oben verordnete einheitliche Strukturen
bei der Prioritätenfestsetzung, Organisation, Verwaltung und Finanzverteilung
engen den Spielraum ein, den wir zur Gestaltung von Kirche vor Ort brauchen.
„Versöhnte Verschiedenheit“ lautet unser ökumenisches Konzept. Wir sollten es
auch in der eigenen Kirche gelten lassen.
Was heißt das nun konkret und im einzelnen? Herr Fischer wird nach
langjährigen, treuen Diensten als unser Verwaltungsleiter ausscheiden. Sein
Anliegen war immer, der Verkündigung des Wortes Gottes in den Gemeinden zu
dienen. Mit diesem deutlichen Ziel vor Augen hat er sich um die Finanzen,
Bauten, Strukturen, Ordnungen und die Verwaltung unseres Kirchenkreises
gekümmert. Dass wir heute so dastehen, ist zum großen Teil sein Verdienst im
Zusammenwirken mit Herrn Meike und den übrigen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des Kirchenkreisamtes. Auch den Laien, die über Jahre in
Zusammenarbeit mit ihm besondere Verantwortung im Kirchenkreisvorstand und in
den Ausschüssen getragen haben, haben wir viel zu verdanken. Sie gehen mit uns
auf dem eingeschlagenen Weg weiter - von Herrn Fischer müssen wir uns als
hauptamtlichem Mitarbeiter leider verabschieden. Wir werden das in einem
besonderen Gottesdienst am 18. Mai nachmittags in der St. Petri-Kirche tun.
Dann wird auch Gelegenheit sein, ihm persönlich zu danken und seine Verdienste
zu würdigen. Und wer weiß: Vielleicht bleibt er uns ehrenamtlich als kundiger
Berater von Zeit zu Zeit doch noch erhalten.
Mit dem Weggang von Herrn Fischer stellen wir nun eine entscheidende
Weiche, indem wir zusammen mit dem Kirchenkreis Lübeck einen gemeinsamen Verwaltungsleiter
anstellen werden, der die nicht leichte Aufgabe erhält, die beiden bisherigen
Kirchenkreisverwaltungen zu einer gemeinsamen Verwaltung mit zwei Dienststellen
in Lübeck und Ratzeburg zusammenzufügen. Dabei wollen wir darauf achten, dass
möglichst viele Arbeitsplätze erhalten bleiben, Sachgebiete zusammengefasst
werden und unumgänglich werdender Personalabbau allmählich und sozial verträglich
vollzogen wird. Auch für die Diakonie und für die Dienste und Werke ist ein Zusammenwachsen
geplant. Wir werden die nordelbischen Vorgaben auf diesem Gebiet abwarten und
uns dann an die Arbeit machen. Die Stelle der Sozialarbeiterin im Diakonischen
Werk haben wir in Nachfolge von Frau Mary Voß, die in die Fachberatung der
Kindertagesstätten gewechselt hat, mit Frau Petra Meier inzwischen wiederbesetzt.
Für Herrn Gustäbel ist Frau Dr. Tank als Nachfolgerin in der Archivarbeit des
Kirchenkreises gewonnen worden.
Blickt man auf die allgemeine Entwicklung der wichtigsten Zahlen im
Kirchenkreis Herzogtum Lauenburg, dann lässt sich feststellen: Wir haben seit
1990 in der Summe ca. 8.000 Gemeindeglieder verloren, das macht 8,4 % in 14
Jahren oder jährlich 0,6 %. Die Nordelbische Kirche hat im gleichen Zeitraum
16,8 % oder 1,2 % jährlich an Mitgliedern verloren. Wir hoffen, dass wir noch
lange langsamer weniger werden im Lauenburger Land als die Gesamtkirche, wollen
aber mit allen Kirchenkreisen und der gesamten Nordelbischen Kirche daran arbeiten,
dass der immer noch starke Austrittstrend weiter abgeschwächt wird und dass vor
allem durch eine familienfreundliche Politik das generative Verhalten der
deutschen Bevölkerung nachhaltig verbessert wird. Die demographische
Entwicklung droht sonst, zusammen mit den Austritten, die Kirchenmitgliedschaft
auf ein Drittel des bisherigen Standes im Jahre 2030 zu reduzieren.
Finanziell hat die Nordelbische Kirche durch den Rückgang der Gemeindegliederzahl,
die staatliche Steuerpolitik und die konjunkturelle Entwicklung in den letzten
15 Jahren Verluste in Höhe von knapp 40 Mio. € an jährlicher Steuerkraft
hinnehmen müssen, das bedeutet einen Verlust von 12,75 %. Vom finanziellen
Höhepunkt des Jahres 1992 aus gesehen sind es heute sogar 110 Mio. € im Jahr
weniger Kirchensteuereinnahmen als damals. Der Kirchenkreis Hzgt. Lauenburg
erhält in diesem Jahr 1,24 Mio. € weniger als 1990, was 18,1 % Einnahmeverlust
bedeutet. Nordelbien hat also seine finanziellen Einbußen überproportional an
die Kirchenkreise weitergeben müssen, was vor allem auf die erhebliche
Belastung mit Pensionsverpflichtungen zurückzuführen ist, die bisher noch zu 80
% aus dem laufenden Haushalt bestritten werden müssen. Dies soll künftig anders
werden: Ziel ist es, dass die Stiftung Altersversorgung einmal 60 % dieser
Verpflichtungen tragen soll.
Wir sind gespannt, wie hoch die Finanzzuweisung für unseren Kirchenkreis
angesichts des neuen Finanzgesetzes und der Neuberechnungen von Vorwegabzug und
nordelbischem Anteil im Blick auf die nordelbische Strukturreform künftig
ausfallen wird. Wir rechnen in unserer mittelfristigen Finanzplanung
optimistisch mit etwa gleichbleibend 5,8 Mio. € an Kirchensteuerzuweisungen in
den nächsten drei Jahren, also von 2006 bis 2008. Das setzt eine gute
staatliche Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik voraus, die die notwendigen
Rahmenbedingungen für eine konjunkturelle Erholung ermöglicht.
Trotz der insgesamt doch angespannten Haushaltslage haben wir es gewagt,
ein Sonderbauprogramm VI mit einem Volumen von insgesamt 5,7 Mio. € aufzulegen.
Das ist unser Beitrag zur Belebung der regionalen Bauwirtschaft. Eigenmittel
der Kirchengemeinden in Höhe von 1,66 Mio. €, Kirchenkreismittel in Höhe von
1,53 Mio. € (Selbstanleihen) und ein Bank-Darlehen in Höhe von 1,2 Mio. €
sollen Spenden und Zuschüsse von außen - nämlich Zuschüsse der politischen
Gemeinden, Sonderfondmittel der NEK, Mittel der Stiftung Denkmalpflege und
EU-Zuschüsse - in Höhe von 1,31 Mio. € einwerben. Nur so können wir unseren
insgesamt sehr wertvollen Gebäudebestand umfassend sichern und ohne
Investitionsstau in die gemeinsame Zukunft einer neugeordneten Nordelbischen
Kirche einbringen.
Auch möchten wir eine halbe Pfarrstelle ohne Mittel beim Kirchenkreis
errichten, um – voll gefördert vom AKWD – eine regionale ökumenische
Arbeitsstelle einrichten zu können, die im Zusammenwirken mit der
entsprechenden Stelle beim Kirchenkreis Lübeck die Arbeit unseres
Arbeitskreises Mission und Ökumene hauptamtlich befruchten und befördern soll.
Die dazu notwendigen Anträge sind unterwegs, ein positiver Bescheid ist in
Aussicht gestellt worden.
Das nordelbische Personaldezernat hat uns inzwischen einen Pastor zur
besonderen Verwendung zugewiesen, Heinrich Bellmann, der für Vertretungsdienste
im Kirchenkreis eingesetzt wird.
Bei der Pfarrstellenplanung ist es uns gelungen, die vorgesehene
Mitfinanzierung der überhängenden Pfarrstellen durch die Kirchengemeinden im
Rahmen eines Ausgleichsfonds beim Kirchenkreis sicherzustellen. Dadurch können
wir auf eine weitere Kürzung der Pfarrstellen verzichten und bleiben doch im
Rahmen der für die Pfarrbesoldung vorgesehenen Mittel in der mittelfristigen
Finanzplanung. Auch an dieser Stelle sei noch einmal Herrn Fischer besonders
gedankt, der auf die Idee dieses Ausgleichsfonds gekommen ist und die
Kirchengemeinden bewegen konnte, diesem Finanzierungsmodell beizutreten. Nach
anfänglichen Bedenken hat dieser Weg auch die rechtliche Anerkennung des
Nordelbischen Kirchenamtes gefunden.
Auch die mit der Pfarrstellenplanung verbundene Regionalisierung unseres
Kirchenkreises in die Regionen Nord, Mitte und Süd ist im Prinzip angenommen
worden. Mit Vertretern aller drei Regionen hat der Kirchenkreisvorstand
Gespräche geführt und Anregungen und Hinweise für die Weiterentwicklung der
Regionalisierung erhalten. Gerade im Blick auf den im Kirchenkreis Lübeck
gefundenen Begriff der „Gestaltungsräume“ ist die künftige Gestaltung der
Regionen weiter zu bedenken und in gemeinsame Pläne, Verabredungen und eine
verbindliche Zusammenarbeit zu überführen.
Sorge bereitet uns die künftige Finanzierung der Evangelischen
Kindertagesstätten im Kirchenkreis Hzgt. Lauenburg. Land und Kreis schränken
ihr bisheriges finanzielles Engagement ein, Elterbeiträge sind nur begrenzt
erhöhbar, und auch der Trägeranteil ist mit einem Festbetrag in Höhe von 204,50
€ pro genehmigtem Platz begrenzt. Die verbleibenden Kosten gehen meist zu
Lasten der Städte und Kommunen. Einige von ihnen haben die Verträge mit den Kirchengemeinden
bereits gekündigt und erstreben bessere Konditionen. Sie drängen vor allem auf
eine bessere betriebswirtschaftliche Führung und möchten ebenfalls Deckelungen
erreichen.
Alle Städte und Gemeinden, die meinen, sie könnten durch eine Kündigung der
Verträge mit den Kirchengemeinden eine bessere und höhere Förderung seitens des
Kirchenkreises durchsetzen, müssen wissen, dass mit der Beibehaltung der augenblicklichen
Förderquote – und das ist auch in Zukunft die Absicht des Kirchenkreises –
schon eine erhebliche Leistung gesichert ist. Einsparungen bei den
Personalkosten und bei der Fachberatung sind im Einzelfall wohl möglich, führen
insgesamt aber zu einem Qualitätsverfall.
Die Kosten für die Verwaltung durch das Kirchenkreisamt sind mit 87,50 €
pro Platz und Jahr nicht mehr kostendeckend. Allein schon etwa 15,00 €
Kassenkreditkosten müssten derzeit pro Platz hinzugerechnet werden.
Sorgen bereiten die hohen Elternbeiträge und die Abnahme der
Kinderzahlen. Beides wird in den nächsten fünf Jahren nach Einschätzung von
Herrn Fischer zu einem verminderten Bedarf bei den Betreuungsplätzen führen. Er
schätzt, dass bei unseren ca. 2.200 betreuten Plätzen mit einer Verminderung
von 200-300 Plätzen bis zum Jahr 2010 – das sind 10-15 Gruppen – zu rechnen sein
wird. Entsprechend vorsichtig müssen alle Träger den Personalbestand beachten
und rechtzeitig vermindern.
200-300 Plätze weniger im Hinblick auf die Förderung bedeuten
40.000-60.000 € weniger an Zuweisungen, so dass der Kirchenkreisbeitrag auch
über 2007 hinaus weiter beibehalten werden könnte, wenn das Fördersystem und
die Trägerschaften (zur Zeit 42 Kindertagesstätten mit rd. 2.250 genehmigten
Plätzen) sich entsprechend vermindern.
Eine weitere Alternative hinsichtlich des kirchlichen Beitrages kann
dahingehend überlegt werden, bei Wegfall von mehreren Trägerschaften die
eingesparten Fördermittel der Kirche gezielt für religionspädagogische
Qualitätsverbesserungen (Personal und Kinder) und für sonstige kirchliche
Prioritäten einzusetzen oder hiermit eine zusätzliche Förderung für Hortplätze
einzuführen.
Als sein Vermächtnis in Sachen Kindertagesstätten führt Herr Fischer in
einem an mich gerichteten Vermerk aus:
„In jedem Fall muss den politischen Gemeinden oder ihren Bürgermeistern
bei Verhandlungen über die Finanzierung von Kindertagesstätten deutlich gesagt
werden, dass die Kündigung von Verträgen keine Vertrauensbasis schafft und als
ein ungutes Druckmittel empfunden wird. Der Beitrag der Kirche darf von ihnen
nicht unterschätzt werden; er wird den Kommunen bei einer Beendigung der
kirchlichen Trägerschaft fehlen und wird nicht nur zu Qualitätsverlusten,
sondern auch zu höheren kommunalen Finanzleistungen führen. Gerade die sind
nicht gewollt.
Verhandlungen über eine Änderung von bisherigen Vertragsgrundlagen, über
eine Verbesserung der Mitwirkung und Mitbestimmung sowie über vertretbare Einsparungsmöglichkeiten
werden gerne angenommen und auch in gemeinsamer Verantwortung geführt. Nur so
bleibt Vertrauen und wird Vertrauen gefördert.“
Am Beispiel der Kindertagesstätten wird deutlich, dass wir als
Kirchenkreis Herzogtum Lauenburg ein bewährtes Erbe zu verteidigen und zu
bewahren haben. Wir werden uns den notwendigen Veränderungen nicht verschließen
können, möchten aber doch an einer dem Wesentlichen verpflichteten Gestalt von
Kirche am Ort und in der Region festhalten. Denn es ist nicht nur ein
Monatsspruch, was die Apostelgeschichte uns nachhaltig ans Herz legt, sondern
die bleibende Grundbestimmung der Kirche:
„Sie aber blieben beständig in der Lehre der Apostel und in der Gemeinschaft und im Brotbrechen und im Gebet“ (Apostelgeschichte 2,42).
Ratzeburg, im Mai 2005
gez. Peter Godzik
Propst des Kirchenkreises Herzogtum
Lauenburg