Propst Peter Godzik, Ratzeburg

 

Empfehlungen an die lauenburgischen Synodalen für den nordelbischen Reformprozess:

 

Ø      Wir setzen uns für eine Zahl 12 + x bei den Kirchenkreisen ein. Bei 15-18 Kirchenkreisen bleibt der Kirchenkreis Herzogtum Lauenburg als selbständiger Kirchenkreis bestehen. Es sollte der Grundsatz gelten: Landkreis = Kirchenkreis. Mindestens zwei kreisfreie Städte sollen einen eigenen Kirchenkreis bekommen: Kiel und Lübeck.

Ø      Wir stimmen dem Finanzgesetz in seinen Grundstrukturen zu. Wir empfehlen, keine allzu weitgehenden Vorgaben für die Finanzsatzungen der Kirchenkreise zu machen.

Ø      Wir unterstreichen den Satz „Der Sitz der Regionalzentren ... muss nicht identisch sein mit dem Sitz der Verwaltungszentren“ und verstehen ihn positiv: „kann aber, sollte auch damit identisch sein“.

Ø      Wir unterstützen in der Bischofsfrage das Modell B und möchten nur erreichen, dass neben dem leitenden Bischofsamt mindestens drei, wenn nicht gar vier Landespropstenämter geschaffen werden.

 

Schaut man sich das Diagramm der Kirchensteuer-Verteilung an, so wird klar, dass in allen Segmenten gespart werden muss.

Ø      38 % gehen an die Kirchenkreise

Ø      19 % werden für die Pfarrbesoldung aufgewandt

Ø      18 % werden für die Versorgung benötigt

Ø      13 % sind gesamtkirchliche Aufgaben, die einer Aufgabenkritik unterzogen werden müssen

Ø      11 % sind der eigentliche Anteil der NEK, auch hier ist Aufgabenkritik erforderlich

Ø      1 % steht bisher in Sonderfonds zur Verfügung.