Bericht des Vorsitzenden des KKV

zur Kirchenkreissynode am 11. November 2003

 

 

Was wir bisher gemacht haben

Konstituierende Kirchenkreissynode mit 66 Mitgliedern am 7. Mai 2003 mit Wahlen und Beschlüssen zur Geschäftsordnung und zu Satzungen des Diakonischen Werkes und des Martin-Luther-Bundes; Errichtung einer befristeten Pfarrstelle ohne Mittel für das Ansverus-Haus in Aumühle; Bericht des KKV-Vorsitzenden mit Einfüh­rung in die Strukturen und Aufgaben des Kirchenkreises.

 

Was inzwischen geschehen ist

Abschied vom verstorbenen Pastor em. Manfred Meyer am 22. Mai 2003
(von Mai 1979 bis August 1981 war P. Meyer als Stellvertreter amtierender Propst).

Wahlen und Delegierungen:

Regularien:

Kirchenvorsteher-Tagungen fanden statt:

Allgemeine Angelegenheiten des Kirchenkreises:

Kassen- und Rechungsprüfungen:

Visitationen:

Pfarrstellenangelegenheiten:

Personalangelegenheiten:

Zahlreiche Kirchensteuerangelegenheiten (werden hier nicht mitgeteilt).

Genehmigungen von Grundstücksangelegenheiten, Darlehen u.a. (werden hier nicht mitgeteilt mit folgender Ausnahme:)

Zahlreiche weitere Genehmigungen nach Verfassung und Satzung (werden hier nicht mitgeteilt mit folgender Ausnahme:)

Aus dem Finanzausschuss:

Aus dem Diakonieausschuss:

Aus dem Ansverus-Haus Aumühle:

Aus dem Frauenwerk:

Aus dem Jugendpfarramt:

Aus dem Arbeitskreis für Mission und Ökumene:


Aus dem Konvent der Dienste und Werke:

Aus dem Konvent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

Aus der Mitgliederversammlung der der Auftragsverwaltung angeschlossenen Kirchengemeinden:

 

Was auf der Tagesordnung steht

 

Finanzentwicklung

Es steht nicht gut um die Finanzen der Kirche. Sinkende Mitgliederzahlen, Konjunkturschwäche und Steuerreform führen zu erheblich geringeren Kirchensteuereinnahmen. Der Kirchenkreis rechnet in den nächsten beiden Jahren mit Einnahmeverlusten in Höhe von 16,5 %, die er mit 14 % bei den Zuweisungen an die Kirchengemeinden (davon 7 % für die Bauunterhaltung), 11 % bei der Pfarrbesoldung und 6 % bei den Ausgaben für die Verwaltung wieder einsparen will. Die verbleibende Differenz soll den Finanzreserven des Kirchenkreises entnommen werden. Der Doppelhaushalt 2004/2005 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2007 soll durch einen „rücklagengestützten Sinkflug“ den Kirchengemeinden, den Diensten und Werken und der Verwaltung Planungssicherheit ermöglichen.

Wir hoffen, dass wir diesen „gemäßigten Sparkurs“ durch klare Vorgaben und Stützung aus den Reserven (einschließlich der uns inzwischen zugegangenen Clearing-Mittel in Höhe von rund 1,16 Mio. € ) so fahren können, dass alle kirchlichen Gremien rechtzeitig in der Lage sind, sich auf den Umbau der Strukturen einzustellen und ihn durch kluge Entscheidungen auch tatsächlich herbeizuführen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf der Entdeckung neuer Einnahmequellen und der behutsamen Einbringung vorhandener Reserven liegen müssen.

Dieser seit 2001 eingeschlagene Kurs im Kirchenkreis Herzogtum Lauenburg ist eingebettet in ähnliche Vorgänge bei der Nordelbischen Kirche. Straffung und Ver­schlankung der kirchlichen Strukturen stehen als Aufgaben vor uns, ein neuer Finanzausgleich muss auf den Weg gebracht werden. Das Verhältnis zwischen „oben“ und „unten“ ist neu zu ordnen – die Kirche soll möglichst im Dorf bleiben, auch wenn wir uns an Regionalisierungen gewöhnen müssen und die Beibehaltung wichtiger übergemeindlicher Strukturen unverzichtbar ist.

Die Nordelbische Kirche wird nach einem schmerzhaften Reformprozess einfacher und überschaubarer aussehen, die Zahl der Kirchenkreise wird geringer sein, Verwaltungen werden zusammengelegt werden oder zumindest kooperie­ren. Der innerkirchliche Finanzausgleich wird klarer und einsichtiger sein müssen. Am Ende wird eine Nordelbische Kirche stehen, die weiterhin den Menschen nahe ist mit der Verkündigung des Evangeliums, mit der Darreichung der Sakramente und mit den Taten der Nächstenliebe. Das alles in ökumenischer Verbundenheit und missionari­scher Ausstrahlung. Denn die wahren Schätze der Kirche liegen nicht in ihren finanziellen, sondern in ihren geistlichen Mitteln. Wir hoffen, dass der notwendige Umbau der Volkskirche ihr zu neuer Wirksamkeit und Strahlkraft verhilft.

 

Gemeindepfarrstellenplanung

Am liebsten würden wir neben der Kirche auch einen voll dotierten Pastor (oder eine voll dotierte Pastorin) im Dorf lassen. Aber nachdem wir an bestimmte Rahmenbedingungen gebunden sind, werden wir das auf Dauer auch im Kirchenkreis Herzogtum Lauenburg nicht durchhalten können.

Zu den (derzeit noch) unbeeinflussbaren Rahmenbedingungen gehört die akademische Ausbildung der Pastorinnen und Pastoren, die ein bestimmtes Gehaltsniveau zur Folge hat, nämlich eine Beamtenbesoldung nach A 13/14. Zu den Rahmenbedingungen gehört ferner die Bindung der Kirchensteuer (unser Haupteinnahmequelle) an die derzeit sinkende Lohn- und Einkommensteuer. Die jährlich zu verzeichnenden Mindereinnahmen werden im Wesentlichen verursacht durch Steuerreform, Konjunkturschwäche, hohe Arbeitslosigkeit und Kirchenaustritte. Wir müssen uns auf die Realitäten einstellen.

Dazu hat der Kirchenkreisvorstand eine Pfarrstellenplanung beschlossen, die im Juli 2002 der Kirchenkreissynode zugeleitet und danach in den Regionalkonventen und Regionalausschüssen beraten wurde. Mit gewissen Einschränkungen zustimmende Voten der drei Regionalausschüsse liegen inzwischen vor.

Bemessungsgrundlage für die Pfarrstellenplanung ist die durchschnittliche Gemeindegliederzahl, die von derzeit 2.164 auf 2.355 Gemeindeglieder pro voller Pfarrstelle gesteigert werden soll. Dadurch können in absehbarer Zeit 3,3 Pfarrstellen (8 % des derzeitigen Bestandes) eingespart werden. Für die verbleibenden Pastorinnen und Pastoren bedeutet das eine Arbeitsverdichtung – freilich in einem zumutbaren Umfang, wenn wir bedenken, dass anderswo Messzahlen von 3.000 Gemeindegliedern längst überschritten wurden.

Die bloße Orientierung an der durchschnittlichen Gemeindegliederzahl würde nun allerdings in unserem Kirchenkreis zu 21 eingeschränkten Dienstverhältnissen in 20 betroffenen Gemeinden führen – das möchten wir weder den Gemeinden noch den Pastorinnen und Pastoren zumuten. Außerdem würden sich in Zukunft vermutlich gar nicht so viele Bewerberinnen und Bewerber finden, um eine derart hohe Zahl von eingeschränkten Dienstverhältnissen besetzen zu können. So hat der Kirchenkreisvorstand in den Plan den Gedanken der Regionalisierung eingefügt, der vorsieht, mehrere eingeschränkte Dienstverhältnisse so zu kombinieren, dass möglichst viele volle Pfarrstellen entstehen – freilich mit der Folge, dass mehrere Gemeinden sich einen Pastor oder eine Pastorin teilen müssen. Auf diese Weise könnte die Zahl der eingeschränkten Dienstverhältnisse auf insgesamt sieben (2 in der Region Nord, 1 in der Region Mitte, 4 in der Region Süd) begrenzt werden. Das setzt eine Flexibilität und Kooperationsbereitschaft voraus, die wir alle erst einüben müssen.

Sollten einzelne Gemeinden in der Lage sein, zusätzliche Mittel für die Pfarrstellenbesoldung dauerhaft zur Verfügung zu stellen, können sie ihre Pfarrstelle aufstocken. Freilich sollte das die in Aussicht genommenen Kooperationsmodelle in der Region weder verhindern noch erschweren nach dem Motto: „Rette sich, wer kann“. Gerade in diesen finanziell schwierigen Zeiten sind gemeinsame Lösungen gefragt.

Hervorzuheben ist an dieser Stelle, dass der vorliegende Gemeindepfarrstellenplan das Minimum dessen darstellt, was in der gegenwärtigen Situation beschlossen werden muss. Darüber hinaus wird es Vorüberlegungen geben müssen, wie dieser Gemeindepfarrstellenplan möglichst zeitnah umgesetzt werden kann. Außerdem müssen wir uns bei weiter drastisch sinkenden Kirchensteuereinnahmen darauf einstellen, Pläne für eine weitere Kürzung der Pfarrstellenkapazitäten in den jeweiligen Regionen ins Auge zu fassen.

 

Was kommt auf uns zu?

Blickt man allein auf die Finanzentwicklung und die Gemeindepfarrstellenplanung, könnte man auf die Idee kommen, der Kirchenkreis stünde zusammen mit der ganzen Nord­elbischen Kirche vor einer katastrophalen Entwicklung. Da ist es gut, sich daran zu erinnern, dass die Adventszeit bevorsteht, in der wir daran denken, dass nicht das Ende der Welt, sondern Gott kommt.

Im Monatsspruch für den Monat Dezember heißt es: „Gott spricht: Siehe, ich will Neues schaffen, jetzt wächst es auf, erkennt ihr’s denn nicht? Ich mache einen Weg in der Wüste und Wasserströme in der Einöde.“ (Jesaja 43,19)

Mitten im Zerbrechen alter Formen und Strukturen kündigt sich das Neue an. Es geht um Geburtswehen. Gott, der Schöpfer, schafft etwas Neues, indem er das Alte zerbricht und umgestaltet. Mitten unter uns wächst es auf. Wir brauchen nur mit den Augen des Glaubens zu schauen auf das, was geschieht. „Erkennt ihr’s denn nicht? Ich mache einen Weg in der Wüste und Wasserströme in der Einöde.“

Das ist eine große Verheißung: Gott wird uns Wege gehen lassen, Schritt für Schritt – freilich durch eine Zeit der Wüstenwanderung, die uns auf das Wesentliche konzentriert. Und wir werden auf diesem Weg immer ausreichend zum Leben haben: zumindest Wasser und Brot – Wasser des Lebens und Brot des Lebens. Freilich wird vieles aus unser bisher so bunten und vielfältigen Welt auch einfacher und bescheidener werden müssen. Nicht öde und leer, aber einfach, konzentriert und klar.

Ratzeburg, im November 2003

Propst Peter Godzik