Bericht des Vorsitzenden des Lbg. Kirchenkreisvorstandes zur Kirchenkreissynode am 10. November 2004

 

Biblische Losung: Wenn ihr umkehrtet und stille bliebet, so würde euch geholfen. (Jesaja 30,15)

 

Gut eine Woche vor Beginn der wichtigen Nordelbischen Synode zum Reformprozess unserer Kirche tagen wir als Kirchenkreissynode des Kirchenkreises Herzogtum Lauenburg. Die Reformpläne liegen auf dem Tisch. Wir werden ein halbes Jahr Gelegenheit haben, unsere Stellungnahme abzugeben und Alternativmodelle zu entwickeln. Mit der Nordelbischen Synode im November 2005 werden dann die Pflöcke eingeschlagen – und den Kirchenkreisen wird das rechtliche Gehör nach Artikel 27 der Verfassung gewährt, falls sie in ihrem bisherigen Zuschnitt verändert werden sollen.

Die Reformpläne liegen auf dem Tisch. Der Zuschnitt der Kirchenkreise soll sich im wesentlichen nach den Landkreisen richten – ein Vorschlag, den unser Kirchenkreisvorstand schon im April 2004 gemacht hat. Durch die zahlenmäßige Begrenzung der Kirchenkreise auf maximal 12 werden wir aber vermutlich mit dem Kirchenkreis Lübeck zusammengelegt werden mit der Möglichkeit, uns anschließend gleich wieder gliedern zu dürfen in zwei Bezirkssynoden für Stadt und Land.

Das klingt wenig dramatisch und wird von uns so oder so bewältigt werden können. Entscheidend ist vielmehr, wie die künftige Struktur der Dienste und Werke aussieht und was davon finanziell in den Vorwegabzug geht. Auch wird wichtig sein, welchen Anteil die Kirchenkreise am Gesamtkirchensteueraufkommen erhalten und wie die interne Gewichtung aussieht.

Wir üben uns in Geduld und werden die Beschlüsse der Nordelbischen Synode abwarten, um dann verantwortlich Stellung zu nehmen. Dabei werden wir uns mit dem Kirchenkreis Lübeck abstimmen, mit dem wir Gespräche über Kooperationen im Bereich von Leitung, Verwaltung und Diakonie aufgenommen haben. Die Lübecker sind erstaunlich einig mit uns: Sie plädieren wie wir für weiterhin selbständige Kirchenkreise auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck und im Kreis Herzogtum Lauenburg; sie wollen das Bischofsamt in Lübeck erhalten wissen; und sie setzen sich für die weitgehende Übertragung der nordelbischen Dienste und Werke in die Verantwortung der Kirchenkreise ein.

 

Im einzelnen hat der Lbg. Kirchenkreisvorstand zum nordelbischen Reformprozess folgendes beschlossen:

 

1. Kirchengemeinden

Die Kirchengemeinden bleiben auch in ihren bisherigen Größen selbständig. Zusammenarbeit in der Region soll gefördert und unterstützt werden. Wenn einzelne Gemeinden sich freiwillig zu größeren Gesamtgemeinden zusammenschließen wollen, soll das nicht gehindert werden. Eine Größenvorgabe für Kirchengemeinden von oben beschädigt nur das Ehrenamt in den kleineren Gemeinden und verhindert räumliche Identifikation. Grundbesitz und Vermögen der Kirchengemeinden sollen nicht angetastet werden. Das schließt nicht aus, dass für Gemeinschaftsaufgaben Ausgleichs- und Solidaritätsfonds auf Kirchenkreisebene gebildet werden.

 

2. Regionen

Mehrere Kirchengemeinden einer Region arbeiten zusammen, teilen sich Gemeinschaftsaufgaben, bilden unterschiedliche Profile. Auf der Regionalebene kann auch am besten miteinander darüber beraten werden, welche Gebäude oder Arbeitsbereiche für eine gemeinsame Zukunft unaufgebbar sind und welche nicht.

 

3. Kirchenkreise

Die Nordelbische Kirche ordnet durch Synodenbeschluss den Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Schleswig-Holstein sowie den Bezirken der Freien und Hansestadt Hamburg jeweils einen Kirchenkreis zu. Die Kirchenkreise der Hansestadt Hamburg können einen oder mehrere Kirchenkreisverbände oder gegliederte Großkirchenkreise bilden, wie es den Bedürfnissen der Großstadt entspricht. Wichtig ist, dass den kommunalen Entscheidungsträgern entsprechende kirchliche Ansprechpartner gegenüberstehen.

Für die Zukunft gilt: Kommunale Gebietsreformen werden nach einer Übergangszeit auch für die kirchliche Struktur übernommen, um klare Raumgliederungen zu ermöglichen. In bestimmten Bereichen wurden bisher weder das Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 noch die schleswig-holsteinische Kreisreform von 1970 übernommen. Nun sollen eigens geschnittene Großkirchenkreise entstehen, die einen noch weitergehenden Schritt darstellen und uns von entsprechenden landespolitischen Überlegungen zur neuen Raumordnung isolieren. Es macht aber Sinn, wenn landeskirchliche Gliederungen entstehen, die kommunalen und landespolitischen Strukturen entsprechen.

 

4. Dekanate

Kirchlicher Tradition im Lande (und auch in anderen Ländern) entspricht es, eine überschaubare Zahl von Kirchenkreisen zu einem geistlichen Aufsichtsbezirk zusammenzufassen und in diesen – ähnlich wie bei der Regionalisierung der Kirchengemeinden in den Kirchenkreisen – eine Zusammenarbeit der kirchlichen Körperschaften zu fördern. Angesichts der Herausforderungen für die Zukunft und unter Berücksichtigung der Tradition sollten in Nordelbien vier Dekanate mit einem Dekan bzw. einer Dekanin (Regionalbischof/ Regionalbischöfin) an der Spitze gebildet werden: Schleswig, Holstein (Kiel), Lübeck und Hamburg. In diesen Dekanaten werden Dienstleistungszentren für Verwaltung sowie Dienste und Werke nach den vorhandenen Möglichkeiten herausgebildet. Der Dekan bzw. die Dekanin leitet die Konferenz der Pröpstinnen und Pröpste seines bzw. ihres Dekanats.

Sollten sich aus dem Trend zur Konzentration und Vereinfachung größere Handlungseinheiten nahe legen, können mehrere Kirchenkreise miteinander Kirchenkreisverbände oder gegliederte Großkirchenkreise bilden. Auch ist es möglich, dass am Ende der Entwicklung die Dekanate die Aufgaben der Kirchenkreise, die Kirchenkreise die Funktion der Regionen übernehmen und die Regionen an die Stelle der bisherigen Kirchengemeinden treten. Dieser Prozess sollte aber nur freiwillig geschehen. Er kann angestoßen und muss fachlich begleitet werden.

 

5. Nordelbische Kirche

Die Nordelbische Kirche wird von einem Bischof bzw. einer Bischöfin, einer Synode, und einem Kirchenamt geleitet. Dabei ist es durchaus möglich, unterschiedliche Standorte für die Leitungsgremien vorzusehen: Der Bischof bzw. die Bischöfin der Nordelbischen Kirche hat seinen bzw. ihren Sitz in Hamburg, die Synode tagt in Rendsburg, das Kirchenamt behält seinen Sitz in Kiel. Die Kirchenleitung unter dem Vorsitz des Bischofs bzw. der Bischöfin könnte abwechselnd in Hamburg, Kiel, Schleswig und Lübeck tagen, wie das auch für Kirchenkreisvorstände (oder Kirchenvorstände mit mehreren Gemeindehäusern) gilt. Der Bischof bzw. die Bischöfin leitet die Konferenz der Dekaninnen und Dekane. Die stellvertretende Person im Bischofsamt ist zugleich Mitglied der Kirchenleitung. Die anderen Dekaninnen und Dekane können jeweils nach Absprache bischöfliche Aufgaben der Vertretung der Nordelbischen Kirche nach innen und außen wahrnehmen.

Die Nordelbische Kirche unterhält nur noch diejenigen Dienste und Werke, die unverzichtbar auf nordelbischer Ebene anzusiedeln sind. Alle anderen Dienste und Werke werden den Kirchenkreisen bzw. Dienstleistungszentren in den Dekanaten zugeordnet. Ein Standort übernimmt dabei jeweils stellvertretend die Aufgabe der Koordination auf nordelbischer Ebene.

 

Mit diesen Vorschlägen sind wir noch nicht überall durchgedrungen, aber auf einem guten Weg. Es ist ja durchaus möglich, dass im weiteren Gang der Dinge unsere Vorschläge eine breitere Zustimmung finden.

 

Der Kirchenkreis hat im Bereich der Pfarrstellenplanung wichtige Weichenstellungen vornehmen können. Die Kirchengemeinden kooperieren in Regionen und Regionalbereichen. Sie haben sich darauf einstellen können, welche Pfarrstellenkapazität noch nach dem geltenden Pfarrstellenplan aus dem Kirchenkreishaushalt bezahlbar ist. Noch bestehende und auch künftig gewünschte Überhänge müssen zur einen Hälfte aus eigenen Mitteln, zur anderen Hälfte aus einem Ausgleichsfonds erbracht werden, den wir auf Kirchenkreisebene mit der stattlichen Summe von ca. 300.000 € auflegen konnten. So wird es möglich sein, trotz zweier Frühpensionierungen die beiden betroffenen Pfarrstellen Wohltorf und Mölln II nach Jahresfrist oder etwas früher wiederzubesetzen. Außerdem konnten die Pastoren zur Anstellung Thorsten Gloge (Gülzow), Almuth Jürgensen (Siebenbäumen), Matthias Lage (Krummesse), Christopher Noll (Siebeneichen) und Jan-Eric Soltmann (Brunstorf) dauerhaft übernommen werden. Durch Ehepaar-Regelung konnten die Pastorinnen z.A. Dr. Claudia Süssenbach (Sterley) und Gabriela Wilmer (Sandesneben) zusätzlich eingestellt werden. Durch freiwilligen Rückgang von Pastor Joachim Kurberg auf 75 % und Mitfinanzierung des verbleibenden Anteils von 25 % konnte auch der Überhang in der Kirchengemeinde Hohenhorn abgebaut werden. Dadurch ist es möglich geworden, die zweite Pfarrstelle der Kirchengemeinde Düneberg im Umfang von 50 % wiederzubesetzen, und zwar 25 % aus Kirchenkreismitteln und 25 % aus Mitteln der Kirchengemeinde. Auch alle anderen Überhänge konnten finanziell abgesichert werden, so dass keine Pfarrstellenkürzungen vorgenommen werden mussten und doch die Auflagen für die Frühpensionierungen (nämlich Abbau von mindestens zwei Pfarrstellen beim Kirchenkreis) erfüllt werden konnten. Das Nordelbische Kirchenamt hat uns mit Wirkung vom 1. Oktober 2004 in Heinrich Bellmann einen Pastor z.b.V. für ein Jahr kostenlos zur Verfügung gestellt, der neben den zahlreichen Lektoren und Prädikanten mithelfen wird, den vielfältigen Predigtdienst in unseren Kirchen und Kapellen im bisherigen Umfang aufrecht zu erhalten.

 

Einen breiten Raum haben bei den Entscheidungen des Lbg. Kirchenkreisvorstandes im zurückliegenden Jahr die zahlreichen Bauvorhaben eingenommen, die auf den Weg gebracht werden konnten bzw. vor dem Abschluss stehen:

Insgesamt konnte ein Sonderbauprogramm VI im Umfang von 4,6 Mio € mit Selbstanleihen in Höhe von 917.000 € aufgelegt werden.

 

Große Freude löste die Bezuschussung des Kirchenführers „Kirchen im Herzogtum Lauenburg“ aus, die durch Aufnahme in den LSE-Prozess des Amtes Breitenfelde möglich wurde. Diese Broschüre werden wir nachher öffentlich vorstellen. Schon hier sei dem Amtsvorsteher, Herrn Wenck, dem Leiter der Amtsverwaltung, Herrn Voß, und Herrn Reese vom Amt für ländliche Räume herzlich gedankt.

 

Aufmerksamkeit haben wir als Kirchenkreis auch durch unsere Synode zum Thema Mission im Mai 2004 mit Gästen aus Papua-Neuguinea erzielt; durch unser Lauenburgisches Missionsfest mit Zawi Dego, dem Distriktpräsidenten des Kotte-Distrikts der ELC-PNG; durch unseren Michaelis-Empfang für Entscheidungsträger im Kreis Herzogtum Lauenburg; und durch die Verleihung der Bugenhagen-Medaille an den Prädikanten Reinhard Peters, der lange Jahre auch Mitsynodaler und Mitglied des Kirchenkreisvorstandes war.

 

Auch ist es gelungen, einige Herausforderungen anzupacken, die uns zum Teil längerfristig beschäftigt haben. So konnte

Ein Fundraising-Beauftragter (Herr Meike), unterstützt von einem Team (Frau Fabricius, Frau Possin-Pilhar, Herr Steiner) wurde benannt; als Wahlbeauftragter und Beauftragter für Arbeitssicherheit fungiert Herr Brunken; die Benennung einer Datenschutzbeauftragten steht bevor.

 

Insgesamt hat der Lbg. Kirchenkreisvorstand ein erhöhtes Pensum zu bewältigen gehabt, wobei besonders den Vorsitzenden des Finanz- und des Diakonieausschusses, Herrn Dr. Peter Koch und Herrn Jürgen Holst, für ihre besondere Mühe zu danken ist. Frau Gundel Probst hat alle ihre kirchlichen Ehrenämter aus persönlichen Gründen zur Verfügung gestellt, es rücken für sie nach

Wir danken Frau Gundel Probst herzlich für ihr langjähriges Engagement im Dienst der Kirche.

 

Danken möchte ich auch Herrn Steiner (Ratzeburg), Herrn Pastor Jürgens (Gudow) und Herrn Pastor Schoer (Lauenburg/E.), in deren Verantwortung wichtige Reisen nach Litauen, Rumänien und Tansania zur Wahrnehmung unserer Partnerschaften stattfanden. Sie können bei Bedarf über diese Reisen gern selber berichten.