Bericht des Vorsitzenden des Lbg. Kirchenkreisvorstandes

zur Kirchenkreissynode am 28. Juni 2007

 

 

Herr Vorsitzender, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder!

„Geben ist seliger als nehmen“ – diese Schlusspointe unseres heutigen biblischen Lehrtextes aus Apostelgeschichte 20,35 wird uns vermutlich bei den heute bevorstehenden Verhandlungen über das Eckpunktepapier der Kirchenkreisfusion zwischen den beiden Kirchenkreisen Lübeck und Herzogtum Lauenburg noch mehrfach beschäftigen.

„Geben ist seliger als nehmen“ beschreibt auch sehr gut unsere grundsätzliche Position als reiches Industrieland in der Gemeinschaft der acht stärksten Volkswirtschaften der Welt gegenüber den Erwartungen der übrigen Länder, die auf Gerechtigkeit und faire Welthandelsbedingungen drängen. Wir leben nicht allein, nicht in „splended isolation“, sondern sind eingebunden in das, was man „Globalisierung“ nennt oder kirchlich „Ökumene“: die Teilhabe am Schicksal dieser Erde und ihrer Menschen nicht nur in kleinen, überschaubaren, sondern großen und weltweiten Zusammenhängen. Fusion der Kirchenkreise, ursprünglich nicht gewollt, dann auferlegt und nun doch auch selbstbewusst gestaltet, ist ein Beispiel für die Gestaltungsarbeit, die einer Gemeinschaft aufgegeben ist, die über den Tellerrand der eigenen Geschichte hinaussieht und hinauswächst. Auf den Geist dieser grenzüberschreitenden Unternehmung kommt es an – wie es in der biblischen Losung für den heutigen Tag heißt: „Tu deinem Mund auf für die Stummen und für die Sache aller, die verlassen sind“ (Sprüche 31,8). Maßstäbe werden gesetzt mit solcher biblischen Losung. Wir werden uns in unserem Tun und Lassen daran messen lassen müssen.

Was ist alles geschehen, seit wir im Mai 2006 das letzte Mal über bevorstehende Strukturveränderungen nachdachten? Unsere Sondersynode im September 2006 diente ja der Zukunft der Ortsgemeinden, nicht dem Umbau unserer Nordelbischen Kirche. Die geplante Kirchenkreissynode im November 2006 ließen wir ausfallen, weil zu diesem Zeitpunkt zwar eine Entscheidung über die Fusion mit dem Kirchenkreis Lübeck bereits gefallen war, aber die Option für eine mögliche Viererfusion geprüft werden musste. Wir wollten Sie, liebe Synodale, nicht mit unfertigen Gedanken und Vorüberlegungen aufhalten und stehen nun vor der Tatsache, dass nach Wegfall der Option „Viererfusion“ die Eckpunkte für eine Zweierfusion vorliegen und nach eingehender Beratung auch beschlossen werden können.

Wir bitten Sie um Zustimmung zu dem Gesamtpaket, dass einstimmig in beiden Kirchenkreisvorständen so beschlossen worden ist. Das ist nach all den Vorgängen bei uns und auch in anderen Kirchenkreisen ein hohes Gut, dass es entsprechend zu würdigen gilt. Die Eckpunkte nehmen den Fusionsvertrag nicht vorweg, der muss in all seinen Einzelheiten noch sorgfältig verhandelt werden; aber sie beschreiben die wesentlichen Rahmenbedingungen und eben „Eckpunkte“, unter denen ein gemeinsamer Vertrag, konsentiert von beiden Kirchenkreissynoden, zustande kommen kann. Was geschieht, wenn wir voneinander abweichende Beschlüsse in unseren Synoden zu diesen Eckpunkten fassen, bleibt abzuwarten. Zunächst müssen wir den Versuch machen, uns fair und aufrichtig aufeinander zuzubewegen.

Die Eckpunkte für die Kirchenkreisfusion der beiden Kirchenkreise Lübeck und Herzogtum Lauenburg leben im wesentlichen vom Grundgedanken der Parität, obwohl bei Durchsicht der Zahlen und Bezugsgrößen durchaus auch eine proportionale Ge­staltung der verschiedenen Aufgabenfelder möglich gewesen wäre. Es tut uns Lauenburgern gut, dass wir von den Lübeckern „par cum pari“, von gleich zu gleich, behandelt werden.

Dieser Grundsatz der Gleichberechtigung hat es nun allerdings auch erforderlich gemacht, in der Frage der Standorte nicht ein „Alles oder Nichts“ zu praktizieren, sondern ein „Geben und Nehmen“. Auch das „Festhalten am Bisherigen“ schien uns keine angemessene Antwort auf die Herausforderung zur Fusion zu sein: Wir müssen fusionieren, also wollen wir es auch, und wir wollen es so, dass es sinnvoll und vernünftig wird für den nächsten überschaubaren und von uns zu verantwortenden Zeitraum. Mag sein, dass spätere Synoden hier und da noch Korrekturen vornehmen werden, jetzt gilt es, dass heute als vernünftig erkannte in die Tat umzusetzen oder wenigstens klar und deutlich in die Wege zu leiten.

Ich verzichte darauf, an dieser Stelle alle Eckpunkte einzeln zu besprechen und Ihnen im Für und Wider zu erläutern. Das wird an der entsprechenden Stelle, geleitet vom Vorsitzenden der Synode, aufgrund Ihrer Fragen und Einwendungen geschehen. Wir haben uns dazu im Kirchenkreisvorstand als Einbringer und Antwortgeber auch aufgeteilt, um sichtbar zu machen, dass das Eckpunktepapier ein Ergebnis gemeinsam wahrgenommener Leitungsverantwortung ist. Es bedeutet schon etwas, wenn es im Laufe von Verhandlungen gelingt, die verschiedenen Standpunkte so weit einander anzunähern, dass eine gemeinsame Vorlage erarbeitet werden konnte, die noch dazu in beiden Kirchenkreisvorständen jeweils einstimmig angenommen worden ist.

Bei dieser Gelegenheit ist der Lenkungsgruppe zu danken, die aus den beiden Vorsitzenden der Kirchenkreissynoden, Herrn Schröder und Herrn Dr. von Wedel, den beiden stellvertretenden Pröpstinnen, Frau Kallies und Frau Fabricius, und den beiden Pröpsten sowie dem (dazu eigens von beiden Kirchenkreisen bestellten) Geschäftsführer für die Fusion, Herrn Soltau, und dem Verwaltungsleiter beider Kirchenkreisverwaltungen, Herrn Schmitt, bestand. Gelegentlich sind wir, besonders bei den Fragen zum Regionalzentrum der Dienste und Werke, von Frau Habicht von der ARO, der nordelbischen Arbeitsgruppe für Reformumsetzung und Organisationsentwicklung, fachlich begleitet worden.

Zu danken ist auch den Mitgliedern beider Kirchenkreisvorstände, die in mehrfachen Sitzungen die Vorgaben der Lenkungsgruppe aufmerksam studiert, verbessert und schließlich approbiert haben.

Danken möchte ich auch den Gruppen und Einzelpersonen, die durch das Vortragen von Alternativen zur Verbesserung der Vorlage beigetragen haben. Nicht alle Vorschläge konnten übernommen werden. Es wird daher auch Gegenanträge zu den Eckpunkten geben, die im Einzelfall abgestimmt werden müssen.

Wir hoffen sehr, dass wir keine allzu großen Divergenzen zu dem bereits in Lübeck gefassten Beschluss bekommen. Sollte das doch der Fall sein, wird nachverhandelt werden müssen.


An dieser Stelle möchte ich aus dem Brief zitieren, den Ihnen der Vorsitzende unserer Kirchenkreissynode, Herr Dr. von Wedel, im April 2007 geschrieben hat:

„Wie Sie alle ... wissen, hat unser Angebot, Verwaltung und Dienste und Werke in vier Kirchenkreisen zusammenzulegen und dafür im Gegenzug die Eigenständigkeit zu behalten, bei der Nordelbischen Synode keinen Gefallen gefunden. Wir haben zwar einen beachtlichen Erfolg erzielt, denn immerhin waren mehr als 50 Synodale für unseren Vorschlag und nur etwas über 70 gegen unseren Vorschlag, im Endeffekt haben wir aber verloren.

Wir haben dann mit allen vier Kirchenkreisen noch einmal überlegt, ob wir das Angebot Nordelbiens aufnehmen wollen, einen Großkirchenkreis mit einer besonderen, sehr selbständigen Gliederung der bisherigen Kirchenkreise zu gründen. Dieses Projekt, das die Kirchenkreisvorstände von Lübeck und Lauenburg durchaus für interessant hielten, ist jedoch von Oldenburg und Eutin abgelehnt worden.

Der Kirchenkreisvorstand hat daraufhin beschlossen, die Aussichten einer Klage gegen das Gesetz und damit die Erhaltung des Kirchenkreises Lauenburg als selbständige Einheit durch einen Gutachter prüfen zu lassen. Leider hat es sich als außerordentlich schwierig erwiesen, einen solchen Fachgutachter zu finden, weil es nicht sehr viele ausgewiesene gute Kirchenrechtler in Deutschland im protestantischen Bereich gibt. Die meisten stehen der EKD sehr nahe und sind möglicherweise nicht interessenfrei. Wir bleiben weiter bemüht, einen geeigneten Gutachter zu finden und diesen zu bitten, die Aussichten einer Klage zu prüfen. Glücklicherweise gibt es insoweit keine Fristen. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes, das erst im Jahre 2009 im wesentlichen in Kraft tritt, hat man ohne weiteres Zeit, sich dagegen zu wehren.

Die Leitungsgremien in den Kirchenkreisen müssen bis dahin davon ausgehen, dass das Gesetz in Kraft tritt und wirksam bleibt. Deshalb hat der Kirchenkreisvorstand die gleiche Gruppe, die schon bisher die Gespräche mit Lübeck, Oldenburg und Eutin geführt hat, gebeten, auch hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Fusion mit dem Kirchenkreis Lübeck Gespräche aufzunehmen. Das ist geschehen. ...

Nach der Gesetzeslage können die beteiligten Kirchenkreise die bei einer Fusion zu regelnden Fragen im Wege einer Übereinkunft im Vorhinein regeln. Das ist auch hier beabsichtigt. Zuständig dafür sind die Kirchenkreisvorstände als die zuständigen Leitungsgremien der Kirchenkreise. Die zwischen ihnen getroffene Vereinbarung ist dann durch die Synoden zu verabschieden.

Die Sache läuft letztlich nicht anders als bei staatlichen Vorgängen vergleichbarer Art. Die Regierungen schließen die entsprechenden Übereinkommen und die Parlamente müssen sie dann ratifizieren. Da es bei solchen Vereinbarungen nicht nur um die Zustimmung der eigenen Synode, sondern in gleicher Weise auch um die Zustimmung der Synode des anderen beteiligten Kirchenkreises geht, eignen sich solche Vereinbarungen wenig für eine allgemeine öffentliche Diskussion. In einer öffentlichen Diskussion werden sehr leicht Positionen aufgebaut, die sich dann später nicht halten lassen. Die Annahme von bestimmten Positionen kann sehr leicht zur Formulierung von Gegenpositionen führen, wodurch dann unnötige Gegensätze entstehen. Von daher scheint es in solchen Fällen zweckmäßig, zunächst einmal vorsichtig untereinander zu sondieren, was nach Meinung des jeweils Anderen gerade bei ihren Gremien Zustimmung finden könnte. Von daher haben beide Parteien, sowohl die Lübecker wie auch wir in Lauenburg, davon abgesehen, die bei der Fusion zu regelnden Fragen vor der Abstimmung eines in beiden Kirchenkreisvorständen konsensfähigen Papiers in die Öffentlichkeit zu tragen.  ...“

Beide Kirchenkreisvorstände legen Ihnen nun heute ein in allen wesentlichen Punkten abgestimmtes Konzept vor. Sie waren bemüht, Regelungen für den fusionierten Kirchenkreis zu treffen, die für beide bisherigen Kirchenkreise tragbar sind und den jeweiligen Interessen und den Besonderheiten in den Kirchenkreisen gerecht werden.

Als weitere Vorlagen habe ich seitens des Kirchenkreisvorstandes einzubringen:

·        Errichtung einer Krankenhauspfarrstelle in Ratzeburg (50 % Dienstumfang)

·        Errichtung einer dritten Pfarrstelle in Sandesneben (Stellenteilung für Ehepaar)

·        Errichtung einer zweiten Pfarrstelle in Sterley (Stellenteilung für Ehepaar)

·        3. Änderung der Finanzsatzung (Einfrieren der Bemessungsgrundlagen für die Grundbeträge)

·        Jahresrechnung 2005

Außerdem sind folgende Änderungen auf Pfarrstellen mitzuteilen:

·        Breitenfelde, Bezirk Niendorf/St.: Weggang von Pastorin Susanne Ulrichsen; zur Zeit vakant

·        Büchen-Pötrau, Bezirk Büchen-Dorf: Weggang von Pastorin Beate Ehlert; Dienstauftrag für Pastor z.A. Dr. Jan Jackisch

·        Geesthacht-Düneberg, Bezirk II: Dienstauftragsänderung für Pastorin z.A. Katharina Fenner; zur Zeit vakant

·        Grünhof-Tesperhude: Versetzung von Pastor Joachim Masch; Dienstauftrag für Pastor Götz Dietrich Scheel

·        Schwarzenbek, Bezirk I: Weggang von Pastor Christoph Huppenbauer; Dienstauftrag für Pastor z.A. Holger Bentele

Visitiert habe ich seit der Mai-Synode 2006:

·        die Region Mitte (im Mai 2006)

·        die Region Süd (im September 2006)

·        das Jugendpfarramt (im März 2007)

·        das Diakonische Werk des Kirchenkreises (Ende Mai/Anfang Juni 2007)

Aus dem Bereich des DW ist mitzuteilen:

·        Abschluss eines Vertrages über die finanzielle Förderung der EBS Schwarzenbek/Lauenburg mit dem Kreis Hzgt. Lauenburg

·        Ausscheiden der langjährigen Leiterin der EBS Frau Rada-Gleditzsch (Freistellungsphase der Altersteilzeit); neuer Leiter ab 01.07.2007: Dr. Ulf Kassebaum.

·        Einstellung einer zweiten Mitarbeiterin für die Migrationssozialberatung im Nordkreis (Frau Baudisch)

·        Umzug von Schuldnerberatung und Migrationssozialberatung innerhalb von Mölln (Adolph-Hoeltich-Stift);

·        Projektstelle für den T=M (30 Stunden), gemeinsam mit der Stadt Lauenburg/E. (Besetzung noch offen)

·        Bundesmodellprojekt „Gleis 21“ in Ratzeburg (Frau Berschauer); Anmietung von Räumen (mit Unterstützung der Bürgerstiftung Ratzeburg)

 

Ratzeburg, den 28. Juni 2007