Kommentar für die Nordelbische Kirchenzeitung

 

Krieg und Frieden

 

Die Kirchen treten für Frieden und Gerechtigkeit ein. Das ist – im wahrsten Sinne des Wortes – selbstverständlich. Wenn diskutiert wird über mögliche Handlungsoptionen in einem Konfliktfall, werden die Kirchenleitungen immer für politische, wirtschaftliche und diplomatische Lösungen eintreten. Es ist nicht ihre Aufgabe, zu militärischen Aktionen zu raten, sondern vor ihnen zu warnen.

Wenn die politisch Verantwortlichen nach gewissenhafter Prüfung zu der Entscheidung kommen, dass auch eine militärische Option ausgeübt werden muss, ist es Aufgabe der Kirchen, an die Einhaltung des Rechts in solchen Fällen zu erinnern. Dazu gehört das Einbringen der Kriterien des gerechten Krieges, die sich in einer langen Geschichte des Ringens um eine rechtliche Zähmung von Kriegshandlungen herausgebildet haben.

Das setzt voraus, dass die Kirchengemeinden und Kirchenleitungen diese Kriterien kennen, benennen und anwenden können. Sie heißen: iusta causa (gerechter Grund), recta intentio (gerechtes Vorhaben), ultima ratio (letzter Ausweg), legitima potestas (berechtigte politische Macht), pax (begründete Hoffnung auf den Erfolg „Frieden“), debitus modus (gebotenes Vorgehen: z.B. Schutz der Zivilbevölkerung, Verhältnismäßigkeit der Mittel).

Es wird in jedem Einzelfall Streit darum geben, ob diese Kriterien des gerechten Krieges beachtet wurden, erfüllt sind oder überhaupt eingehalten werden können. Niemand darf über die Reichweite seiner Handlungen (oder Unterlassungen!) im unklaren gelassen werden.

Wenn dann militärische Gewalt ausgeübt wird, ist es nicht Aufgabe der Kirchen, sich in einen fremden Beruf einzumischen – auch wenn es verführerisch erscheint, aus der Zuschauerposition seine Kommentare abzugeben. Das achte Gebot gilt auch im Blick auf politisch Verantwortliche und militärisch Handelnde. Wir haben die Gewissen nicht leichtfertig zu entlasten, aber auch nicht unnötig zu beschweren.

Eine haltlose Unterstellung von bösen, falschen oder angeblich nur vorgetäuschten Absichten (siehe das Kriterium „recta intentio“) gehört nicht zum verantwortlichen Umgang von kirchenleitenden Personen mit politisch oder militärisch Handelnden. Das Eintreten der Kirchen für Frieden und Gerechtigkeit bezieht sich auch auf den Umgangston und die ausgetauschten Argumente. Es dient niemanden, wenn wir weder den handelnden Personen noch der vorliegenden Sache gerecht werden.

Es lohnt sich, Luther wieder zu lesen: Ob Kriegsleute auch in seligem Stande sein können, 1526.

 

Peter Godzik

Propst des Kirchenkreises Herzogtum Lauenburg