Aus vier Kirchenkreisen könnten drei werden – mit zwei Zentren für Verwaltung und einem für Diakonie
Von Peter Godzik
Ratzeburg - Schon im April 2004 hat der Lauenburgische Kirchenkreisvorstand der
Reformkommission der Nordelbischen Kirche den Vorschlag gemacht, beim künftigen
Zuschnitt der Kirchenkreise die derzeitige Gliederung des Landes
Schleswig-Holstein in vier kreisfreie Städte und 11 Landkreise zu übernehmen.
Wir freuen uns darüber, dass dieser Vorschlag nun auch vom ehemaligen
Präsidenten des Nordelbischen Kirchenamtes, Professor Dr. Klaus Blaschke,
gemacht wird – unter Hinweis übrigens auf einen entsprechenden Programmsatz in
der nordelbischen Verfassung (Artikel 27, Absatz 1), nachzulesen in
„Nordelbische Stimmen“, Heft 7/8-2004, auf den Seiten 24 und 25.
Kluge und vernünftige Vorschläge haben es nicht immer leicht, sich im Gewirr und Gegeneinander verschiedener Interessen durchzusetzen. Mir ist bewusst: Der Sprengel Hamburg möchte wachsen, mancher Groß-Kirchenkreis seinen bisherigen Zuschnitt behalten.
Deshalb möchte ich an dieser Stelle für ein
differenziertes Modell raum- und situationsgerechter Einheiten im
südost-holsteinischen Bereich plädieren. In anderen Regionen unserer Nordelbischen
Kirche mögen dann andere Lösungen derselben Herausforderung gefunden werden.
Ich schlage vor, auf dem Gebiet der
bisherigen Kirchenkreise Oldenburg, Eutin, Lübeck und Herzogtum Lauenburg ein
Diakoniezentrum, zwei Verwaltungszentren und drei Kirchenkreise zu bilden.
Die drei Kirchenkreise wären deckungsgleich mit den beiden Landkreisen
Ostholstein und Herzogtum Lauenburg sowie der kreisfreien Hansestadt Lübeck.
Alle von Prof. Dr. Blaschke erwähnten Vorteile einer solchen Struktur mit
klaren Ansprechpartnern und Entsprechungen auf Leitungsebene könnten
verwirklicht werden.
Die Verwaltungen der Kirchenkreise Lübeck
und Herzogtum Lauenburg (wenn gewünscht: auch Ostholstein) könnten kooperieren
und/oder so zusammengelegt werden, dass nicht mehr als zwei Verwaltungszentren
(mit womöglich dezentralen weiteren Dienststellen) entstehen.
Die Dienste und Werke des gesamten Bereichs
könnten in ein Regionalzentrum eingebracht werden, das dann in der Lage wäre,
auch nordelbische Einrichtungen aufzunehmen und in die Region, besonders nach
Mecklenburg-Vorpommern, auszustrahlen. Entsprechende Regelungen und Verträge
zwischen den beteiligten drei Kirchenkreisen können leicht getroffen und
gefasst werden.
Diese Regelung hätte den Vorteil, bestehende
Kooperationen und Absprachen aufzunehmen und Gemeindegliedernähe und
Überschaubarkeit für ehrenamtliches Leitungsengagement dort zu erhalten, wo das
nötig ist und gebraucht wird. Wir kämen ab von einer Einheitsstruktur, die
sowohl für Hamburg und Schleswig-Holstein, als auch für Diakonie und Verwaltung
alles gleich machen will. Warum nicht differenzierte Einheiten bilden, die der
jeweiligen Situation am besten gerecht werden?
Man kann dieses Modell auch für andere Bereiche unserer Nordelbischen
Kirche durchspielen und käme dabei zu durchaus praktischen und akzeptablen
Lösungen. Aber ich möchte mich an dieser Stelle nicht daran beteiligen, für
andere besser wissen zu wollen, wie dort „raum- und situationsgerechte
Einheiten“ entstehen können. Ich wünsche mir aber auch, dass andere darauf
verzichten, ihr „Lieblingsmodell“ flächendeckend und undifferenziert überall
einführen zu wollen.
Die Versuchung ist groß, den genialen einheitlichen Entwurf mit Mehrheitsmacht durchzusetzen. Den Schaden und die Arbeit hätten dann alle diejenigen, die umsetzen müssen, was sie nicht wollen, und deren Rat man nicht bereit war, rechtzeitig anzunehmen.
Was geschieht, wenn Kirchenkreise gegen ihr
Votum gezwungen werden, Einheiten zu akzeptieren, die weder raum- noch
situationsgerecht sind, bleibt abzuwarten.
Abgedruckt in: Nordelbische Kirchenzeitung, Ausgabe 36 vom 5. September
2004, Seite 16.