Propst Peter Godzik 8. März 2004
1. Schritt:
· Rücknahme der Zahl der Kirchenkreise auf die Zahl der Kreise, kreisfreien Städte und Bezirke in Schleswig-Holstein und Hamburg unter
· Beibehaltung der bisherigen 3 Sprengel
· (eventuell zur besseren Lastenverteilung 4 Sprengel mit zusätzlichem Bischofssitz in Kiel)
· Vorsitz in der Kirchenleitung wie bisher
· (eventuell Einführung eines leitenden Bischofsamtes mit Sitz in Kiel)
Die Kirchenkreise (besonders im Hamburger Raum) können sich zu gegliederten Kirchenkreisen (auch länderübergreifend) zusammenschließen.
Die PröpstInnen der größer gewordenen Kirchenkreise werden in ihren geistlichen Aufgaben von den Vorsitzenden der Regionalkonvente (ehrenamtlich) unterstützt.
Bei gegliederten Kirchenkreisen wird der Propst/die Pröpstin des Gesamtkirchen-kreises von hauptamtlichen Visitatoren unterstützt.
Schleswig-Holstein: 11 + 4 = 15
Hamburg: 2-3 KK-Verbände für 7 Bezirke
Ebenen: Nordelbien
Sprengel (geistliche Leitung)
Kirchenkreise (zugleich Regionalzentren für Dienste und Werke)
Kirchengemeinden
2. Schritt:
· Rücknahme der Zahl der Kirchenkreise auf die Zahl der geplanten Regionalkreise in Schleswig-Holstein und Großbezirke in Hamburg.
· Anzahl der Sprengel: 2-3 (bei 2 Sprengeln: Hamburg und Kiel; bei 3 Sprengeln: Hamburg, Schleswig und Lübeck; könnten auch ganz entfallen)
· Einführung eines leitenden Bischofsamtes
Die größer gewordenen Kirchenkreise werden in geistliche Aufsichtsbezirke (Propsteien) mit hauptamtlichen Visitatoren gegliedert.
Schleswig-Holstein: 4 (Schleswig, Unterelbe, KERN, Südost-Holstein)
Hamburg: 2-3 (?)
Ebenen: Nordelbien
[Sprengel (geistliche Leitung)]
Kirchenkreise (zugleich Regionalzentren für Dienste und Werke)
Propsteien (geistliche Begleitung)
Kirchengemeinden