Vorlage für die Kirchenkreissynode am 2. Juli 2002:

Mittel- und langfristige Pfarrstellenplanung im Kirchenkreis Herzogtum Lauenburg

Der Kirchenkreis hat nach Artikel 25 Absatz 3 der Verfassung der NEK für den „Lastenausgleich“ unter den Kirchengemeinden des Kirchenkreises zu sorgen.

Dazu gehört neben der möglichst gleichmäßigen Verteilung der Finanzen auch die Ausstattung mit ausreichender Pfarrstellenkapazität. Es ist Aufgabe der Kirchenkreissynode über die Errichtung, Aufhebung und Änderung von Pfarrstellen der Kirchengemeinden und des Kirchenkreises zu beschließen (Artikel 30, Absatz 1, Buchstabe d der Verfassung der NEK). Zu diesem Zweck hat der Kirchenkreisvorstand eine verantwortliche Pfarrstellenplanung vorzulegen und den Kirchengemeinden und der Kirchenkreissynode zuzuleiten.

Voraussetzung für einen Synodenbeschluss ist die Anhörung der betroffenen Kirchenvorstände. Die Kirchenvorstände sind mit Schreiben vom 12. Februar 2002 über die geplanten Maßnahmen unterrichtet und bis 13. Mai 2002 um ihre Stellungnahme gebeten worden. Folgende Kirchengemeinden haben bis zum genannten Termin schriftlich votiert:

 

§         Basthorst

§         Berkenthin

§         Breitenfelde

§         Brunstorf

§         Büchen-Pötrau

§         Grünhof-Tesperhude

§         Gülzow

§         Hamwarde-Worth

§         Hohenhorn

§         Kuddewörde

§         Lauenburg/Elbe

§         Lütau

§         Mölln

§         Mustin

§         Ratzeburg-St. Petri

§         Sahms

§         Sandesneben

§         Schwarzenbek

§         Siebenbäumen

§         Sterley

§         Ziethen

 

Die meisten Kürzungsvorschläge werden von den Kirchengemeinden aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt (siehe Anlagen), übrigens auch solche, die die Kirchenkreissynode bereits im Mai 1999 beschlossen hat (Hohenhorn, Lauenburg/E., Mölln, Schwarzenbek).

Die Pfarrstellenplanung im Kirchenkreis Herzogtum Lauenburg hat sich an den finanziellen Rahmenbedingungen zu orientieren, die die Kirchenkreissynode auf ihrer letzten Tagung am 14. November 2001 festgestellt und beschlossen hat.

Danach muss der Kirchenkreis im Jahr 2002 mit 1.800.000 €, im Jahr 2003 mit 1.830.000 €, im Jahr 2004 mit 1.855.000 € und im Jahr 2005 mit 1.880.000 € (jeweils netto) in der Pfarrbesoldung auskommen.

Jährliche Gehaltskostensteigerungen in Höhe von ca. 1,5 % sind dabei berücksichtigt, allerdings nicht die fälligen Gehaltserhöhungen bei den 4 Probedienstverhältnissen (1 Pastorin, 3 Pastoren zur Anstellung), die künftig in die volle Pfarrbesoldung übernommen werden müssen. Diese unumgänglichen Höhergruppierungen im Wert von ca. 45.000 € und womöglich weitere Gehaltssteigerungen auch aufgrund von höheren Lebensaltersstufen können nur durch Kürzungen finanziert werden.

 

Außerdem und vor allem ist zu beachten, dass der Kirchenkreis ein strukturelles Defizit in einer Größenordnung von 110.000 € bis 170.000 € vor sich her schiebt, das über 2005 hinaus nicht durch weitere Rücklagenentnahmen abgedeckt werden kann (siehe mittelfristige Finanzplanung).

Die mittel- und langfristig geplante Kürzung im Pfarrstellenbereich von zusammen 4,55 Pfarrstellen bringt nach dem derzeitigen Stand eine Einsparung von ca. 200.000 € (wir rechnen derzeit durchschnittlich mit 44.800 € pro Pfarrstelle), wobei allerdings nicht davon ausgegangen werden kann, dass bereits bis 2005 alle Kürzungsvermerke zum Zuge gekommen sein werden. Wie allgemein bekannt kürzen wir Pfarrstellen erst bei einem tatsächlich eintretenden Pfarrstellenwechsel. Bis 2005 noch nicht realisierte Pfarrstellenkürzungen können nur durch zusätzliche Einnahmen oder anderweitige Mittelbereitstellung (z.B. durch Kapitalisierung von Grundvermögen) aufgefangen werden.

Der vorgelegte Pfarrstellenplan kann deshalb angesichts der finanziellen Herausforderungen durchaus als „moderat“ angesehen werden, muss aber in dieser Höhe mindestens realisiert werden, um eine verantwortliche Finanzplanung zu ermöglichen.

Sparalternativen an anderer Stelle sind für den Kirchenkreis geprüft und in unserem Bereich nicht weiter durchführbar. Das Kirchenkreisverwaltungsamt arbeitet mit knapper Personalbesetzung an der obersten Grenze des Zumutbaren, die Dienste und Werke sind denkbar knapp ausgestattet, die Zuweisungen an die Kirchengemeinden sind bereits gekürzt und können nicht weiter heruntergefahren werden.

Sparalternativen auf nordelbischer Ebene und auf Gemeindeebene müssen auch dort beraten und beschlossen werden. Die Kirchenkreissynode kann Anregungen an die Nordelbische Synode geben (Kürzung der Pastorengehälter; Einsparung bei den Diensten und Werken) und Kirchengemeinden ermutigen, ihre Prioritäten im Personalbereich neu zu ordnen. Freilich gibt es auch hier Grenzen, da nur wenige Personalbereiche in den Kirchengemeinden überhaupt kirchensteuerabhängig finanziert werden.

Der vorliegende Pfarrstellenplan des Kirchenkreisvorstandes ist wohlüberlegt und stellt keine Kritik oder mangelnde Wertschätzung der laufenden Arbeit dar. Wir sind angesichts rückläufiger Kirchensteuereinnahmen zu diesen einschneidenden Maßnahmen gezwungen, deren Auswirkungen wir solidarisch, kooperativ und ausgleichend lösen müssen.

Der Kirchenkreisvorstand ist sich dessen bewusst, wie viel Zeit und Kraft gerade auch Ehrenamtliche zur Leitung der Kirchengemeinden einbringen. Dafür sei allen an dieser Stelle herzlich gedankt. Es wäre schade, wenn einzelne, wie in den Stellungnahmen bereits angedeutet, bei schwierigen und umstrittenen Entscheidungen der Kirchenkreissynode zur mittel- und langfristigen Pfarrstellenplanung im Kirchenkreis Konsequenzen für ihre weitere Mitarbeit zögen.

Wir sind zuversichtlich, dass sich trotz schmerzlicher Einschnitte in Finanz- und Pfarrstellenausstattung der Kirchengemeinden immer wieder genügend Gemeindeglieder zur Mitarbeit in den demnächst neu zu wählenden Kirchenvorständen finden werden, die zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Pastorinnen und Pastoren bereit sind, auch wenn sich eines Tages einige von ihnen in einem eingeschränkten Dienstverhältnis befinden werden und zur Zusammenarbeit über Gemeindegrenzen hinweg genötigt sind. Auch all die Fragen der gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit in der Region und im Bereich können sicher einvernehmlich und in gegenseitigem Vertrauen gelöst werden.

Als Kriterium für die Veränderung der Pfarrstellenkapazität hat sich der Kirchenkreisvorstand im wesentlichen von dem Gedanken der etwa gleichmäßigen Belastung mit Gemeindegliedern pro voller Pfarrstelle (bei leichter Mehrbelastung in den städtischen Gebieten) leiten lassen.

Die geplante Kürzung der Pfarrstellenkapazität im Kirchenkreis Herzogtum Lauenburg erhöht die durchschnittliche Gemeindegliederzahl pro voller Pfarrstelle von derzeit 2.170 mittelfristig auf 2.253, langfristig auf 2.435. Zum Vergleich können Zahlen von 1999 auf verschiedenen kirchlichen Ebenen herangezogen werden:

·        Nordelbien insgesamt:              2.160

·        Sprengel Holstein-Lübeck:       2.267

·        KK Segeberg:                            2.544

Besondere Belastungen einzelner Kirchengemeinden (durch räumliche Ausdehnung und strukturelle Besonderheiten) wurden nicht weiter verfolgt, weil jede Gemeinde spezifische Belastungen vorweisen kann. Eine (im Einzelfall strittige) Bepunktung der besonderen Belastungen führt nur zu unerheblichen Differenzen im Bereich hinter dem Komma. Das lohnt den Aufwand einer besonderen Erhebung und Bewertung nicht.

Außerdem hat sich der Kirchenkreisvorstand darum bemüht, bei mehreren eingeschränkten Dienstverhältnissen (75%-Stellen) in einem Bereich durch Zusammenarbeit über Gemeindegrenzen hinweg eine Besetzung mit möglichst vielen vollen Pfarrstellen zu erreichen. Es ist nämlich in der Zukunft durchaus damit zu rechnen, dass 75%-Pfarrstellen nicht so leicht zu besetzen sein werden.

So ergibt sich die in der folgenden Tabelle aufgeführte zukünftige Ausstattung der Kirchengemeinden mit Pfarrstellen im Kirchenkreis Herzogtum Lauenburg, die den im Mai 1999 beschlossenen Grundsätzen entspricht.

Der Kirchenkreisvorstand wird darüber hinaus ermächtigt, die Besetzung der eingeschränkten Pfarrstellen so vorzunehmen, dass durch Zusammenfassung und Kooperation möglichst viele volle Dienstverhältnisse entstehen.

Ratzeburg, im Mai 2002

Alternative Beschlussvorschläge:

·        Die KK-Synode beschließt den vorliegenden Plan.

·        Die KK-Synode versteht den vorliegenden Plan als Rahmenplan für die Pfarrstellenentwicklung im Kirchenkreis in den kommenden Jahren und ermächtigt den KK-Vorstand, entsprechende Beschlüsse zu fassen.

·        Die KK-Synode nimmt den vorliegenden Plan entgegen und überweist ihn zur weiteren Bearbeitung an die Regionen.